Datenschutz

Datenschutzhinweise.

Diese Hinweise beschreiben, welche Daten Lexscrub verarbeitet, wofür und wie lange. Sie beschreiben den umgesetzten Stand; die endgültige Fassung wird vor dem öffentlichen Start juristisch geprüft.

Vorläufige Fassung. Die endgültige Rechtsfassung wird vor dem öffentlichen Start juristisch geprüft.

Das Wichtigste in Kürze

Lexscrub speichert nur, was für Ihre Meldung nötig ist: Ihre E-Mail-Adresse, den gemeldeten Link, Ihre Beschreibung und Antworten, die Einstufung sowie den Bericht mit seinem Bearbeitungsstand.

Es werden keine Dateien, keine intimen Aufnahmen, keine Passwörter fremder Dienste und keine Zahlungsdaten angenommen. Es gibt keine Nachverfolgung, keine Analyse-Skripte und keine Weitergabe an Dritte außerhalb des von Ihnen bestätigten Meldewegs.

Alle Melde- und Berichtsdaten liegen auf Servern in der Europäischen Union.

Sie können jeden Fall in Ihrem Konto zur Löschung vormerken; nach Ablauf der Frist wird der Fallinhalt entfernt und nur ein minimierter Löschnachweis behalten.

Fragen zum Datenschutz richten Sie an die im Impressum genannte Kontaktadresse.

Was Lexscrub speichert

Der kontobasierte Ablauf speichert eine normalisierte reservierte .test-E-Mail-Adresse, gehashte Zugangstoken und Sitzungen, Kontorollen, das Verhältnis der meldenden Person und die Sicherheitsentscheidung — und erst nach der Sicherheitsprüfung die Plattform, die exakte URL, das Land und eine knappe Beschreibung des Anliegens. Für geeignete X-Meldungen kann ein getrennter Fallauftrag den Beitragstext und begrenzte Metadaten ohne Medien erfassen; Reporter- und Kontokennungen werden nicht in die erfasste Nutzlast kopiert. Gast-Entwürfe bleiben davon getrennt.

Der Analystenbetrieb speichert getrennt davon die Zuweisung, manuell übertragene synthetische Beweiseinträge samt Prüfsumme, Beobachtungen, Schlussfolgerungen und Annahmen, Ergebnisse, interne Zielentwürfe sowie unabhängige Prüfungen. Ein Entwurf übernimmt die URL und das Anliegen der meldenden Person mit feldgenauer Herkunftskennzeichnung, die beides als ungeprüfte Behauptung der meldenden Person ausweist; diese Kopie ist weder gesichertes Beweismittel noch verifizierte Feststellung.

Der lokale E-Mail-Simulator speichert einen Einmalcode oder einen älteren Zugangslink umkehrbar innerhalb einer verschlüsselten Postfach-Nutzlast. Der Simulator kann ihn ausschließlich über die Loopback-Schnittstelle und nur während der kurzen Gültigkeitsdauer mit seinem separat konfigurierten lokalen Schlüssel entschlüsseln; keiner der beiden Zugangswege wird im Klartext in der Postfachzeile gespeichert.

Was nicht angenommen wird

Keine Dateien, keine intimen Aufnahmen, keine ausführlichen Schilderungen zu mutmaßlichem Material sexuellen Kindesmissbrauchs, keine Passwörter, keine Plattform-Zugangsdaten, keine Zahlungsdaten und keine Verhaltensanalyse.

Stand der Aufbewahrung

Gast-Entwürfe verfallen nach 24 Stunden. Beanspruchte Fälle können mit einer Frist von 24 Stunden zur Löschung vorgemerkt werden; ein deterministischer Hintergrunddienst entfernt den Fallinhalt und behält nur einen minimierten Löschnachweis. Eingegangene Leads ohne beanspruchten Fall haben noch keinen eigenen Lösch- oder Verfallsablauf.

Kontoidentitäten und Rollen, abgelaufene oder verbrauchte Zugangstoken und Einmalcode-Einträge, abgelaufene oder widerrufene Sitzungseinträge sowie verschlüsselte lokale Postfachzeilen haben noch keinen umgesetzten Löschablauf. Der Ablauf verhindert die Nutzung der Zugangsdaten und die Anzeige im Postfach, löscht die Datensätze aber derzeit nicht. Für Betreibertests existieren lokale Sicherungsskripte; ein verwalteter Sicherungsdienst ist im lokalen Pilotbetrieb nicht eingerichtet.

Fallgebundene Erfassungsaufträge, Beitragstexte und Metadaten, Modellvorschläge, Zuweisungen, Beweiseinträge, Bewertungen, Zielprüfungen und Exporte werden durch den geprüften Fall-Löschablauf mitentfernt. Eine aktive rechtliche Aufbewahrungssperre verhindert die Löschung.

Warteliste (Startbenachrichtigung)

Die endgültige Formulierung des Verantwortlichen wird vor dem öffentlichen Start durch einen Rechtsbeistand geprüft.

Zweck: einmalige Benachrichtigung zum Produktstart. Rechtsgrundlage: Einwilligung (Double-Opt-in). Die E-Mail-Adresse wird als Klartext mit einer normalisierten Kopie gespeichert. Bestätigungs- und Widerrufs-Token werden ausschließlich als SHA-256-Hash gespeichert; die Rohwerte existieren nur in der temporären E-Mail.

Aufbewahrungsfristen: unbestätigte Anmeldungen werden nach 30 Tagen gelöscht. Bestätigte Anmeldungen werden spätestens 12 Monate nach der Bestätigung gelöscht, sofern keine Startbenachrichtigung erfolgt ist. Nach einer Startbenachrichtigung werden die Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Bei Widerruf wird die Löschung unverzüglich eingeplant.

Der Widerruf der Einwilligung ist jederzeit über den personalisierten Link in der Bestätigungs-E-Mail möglich. Es ist kein Konto erforderlich.

In der aktuellen Umgebung ist kein E-Mail-Dienstleister konfiguriert. Der lokale Simulator ersetzt den Versand; im Produktivbetrieb wird die Warteliste erst nach Konfiguration eines Dienstleisters aktiviert. Es findet keine Analyse oder Nachverfolgung statt.